1.Buchung und Zahlung
Die Buchung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch vorgenommen werden. Mit der Zustellung der Buchungsbetätigung kommt der Mietvertrag zustande. Die Reservierung ist mit dem Erhalt unserer Bestätigung und den AGB, telefonischen Zusage und auch per E-Mail verbindlich. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Nebenabreden und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von dem „Ferienhaus-in-Allrode“ bestätigt sind. Bei Reservierung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig, der Rest ist spätestens bei Abreise zu zahlen.
2. Anreise und Abreise
Das Mietobjekt steht Ihnen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Je nach Verfügung und Absprache ist eine frühere Belegung möglich. Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis 10 Uhr zu verlassen.
3. Nutzungen von dem Ferienhaus
Das Mietobjekt darf max. durch die Personenanzahl belegt werden für die es ausgelegt ist. Ein Nutzungsrecht haben nur Personen die für das Objekt angemeldet sind. Der Reservierende ist für sich selbst, als auch für alle mit angemeldeten Personen persönlich haftbar und den Verpflichtungen die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben. Das “Ferienhaus-in-Allrode“ behält sich vor, im Voraus eine Kaution in Höhe von 150€ je Buchung als Sicherheit zu kassieren. Die Kaution wird am Abreisetag nach Ausschluss von Mängeln oder außergewöhnlichen Reinigungskosten zurückgezahlt. Es obliegt dem Mieter selbst, die Betriebsleitung auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
4. Rücktritt durch den Mieter
Sie können jeder Zeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Entscheidend für die Stornierungskosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sie haben das Recht uns einen Nachmieter zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Dieser muss uns rechtzeitig in schriftlicher Form gemeldet werden. Wir behalten uns vor, den Eintritt des Nachmieters in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages abzulehnen, wenn dies gerechtfertigt scheint, oder wenn gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Der Eintritt des Nachmieters ist erst mit der durch uns bestätigten Namensänderung. Treten Sie vom Vertrag zurück, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen (§651a ff des DGB)
bis 60 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
bis 45 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises
bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
bis 7 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Mietobjekte die am Folgetag noch nicht belegt sind und diesbezüglich keine Vereinbarung über spätere Besetzung erfolgt ist, oder bei vorheriger Abfahrt, können die Mietobjekte von der Betriebsleitung anderweitig genutzt werden.
Das Besetzen von freigewordenen, reservierten Mietobjekten durch uns, bedeutet kein Stellen des Nachmieters, da diese in der Regel anderwärtig untergebracht werden können.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Stornierungs- und Rücktrittsversicherung!
5. Rücktritt durch das“Ferienhaus-in-Allrode“
Wir können von einem Mietvertrag vor Mietbeginn zurücktreten oder den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich
anderweitig vertragswidrig verhält
b) das gemietete Objekt bei Vertragsabschluss in Folge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, nicht zur Verfügung steht.
Beispiel: Maßnahmen der Regierung bezogen auf Covid 19.
Kündigen wir den Vertrag nach a) dann verfällt der Mietpreis. Treten wir nach b) vom Mietvertrag zurück, so werden Ihnen die eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Mietpreis den Teil, der den eingesparten Aufwendungen, entspricht.
6. Haftung
Das „Ferienhaus-in-Allrode“ haftet nicht für Schäden die durch den Ausfall der Störungen von Wasser-, Strom- oder Gasversorgung entstehen. Wir haften ebenfalls nicht für Schäden und Verletzungen, die durch die Benutzung der sich auf dem Betriebsgelände befindlichen Anlagen bzw. Geräten entstehen und nicht für Schadensersatzansprüche als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Auch wird nicht für außer Betrieb getretene und / oder befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen gehaftet.
7. Preise
Wir behalten uns ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Mietbeginn und Eingang der Vertragsbestätigung Ihrerseits, mehr als 4 Monate liegen. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, so sind Sie zur unverzüglichen, kostenfreien Kündigung des Vertrages berechtigt.
8. Reklamation
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der Betriebsleitung zu melden. Es ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels anzusetzen. Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie spätestens 7 Tage nach Abreise schriftlich bei der Betriebsleitung eingegangen sind. Die Anerkennung von Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel nicht während des Aufenthaltes der Betriebsleitung angezeigt worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren 3 Monate nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit.
9. Schlussbestimmung
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand Wernigerode